Patientenverfügung

Was tun mit meiner Patientenverfügung ?

Patientenverfügung


Ratschläge an unsere Mitglieder:

Für weitere Informationen steht das Sekretariat der ADMD-L jederzeit zur Verfügung:
ASSOCIATION POUR LE DROIT DE MOURIR DANS LA DIGNITÉ LËTZEBUERG A.S.B.L.
18, avenue Dr Klein L-5630 Mondorf-les-Bains
Tél./fax: (+352) 26 59 04 82
e-mail:
www.admdl.lu


Dringlichkeit einer Patientenverfügung

Viele Menschen verdrängen die Gedanken über das Sterben, das Siechtum und den Tod weil sie angeblich dazu auch morgen noch Zeit hätten, dann übermorgen , dann über-über-morgen. Wenn Sie jedoch hilflos ans Bett gefesselt sind, durch Krebs- oder ander schwere Krankheit sich nicht mehr selbst ausdrücken können, dann soll jemand das für Sie tun können und Ihren Willen bei Ärzten und Angehörigen vertreten .

Dies triff auch für junge Menschen zu : ob im Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Fussgänger oder beim Sport drohen die Unfallgefahren und sollten Sie schwer veletzt überleben, gar ins Koma fallen und nie wieder zu Bewusstsein kommen, wissen Ärzte und Angehörige oft nicht, wie der Patient in einer solchen Situation behandelt werden möchte.

Es ist also äusserst wichtig, seine Vortreffungen und seinen Willen durch eine Patientenverfügung festzulegen.

Wie soll eine Patientenverfügung abgefasst sein?

Um Ihnen bei der Forumulierung Ihrer persönlichen moralischen Ueberzeugung und der daraus resultierenden Forderungen im Falle einer medizinischen Behandlung zu helfen, stellt die ADMD-L ihren Mitgliedern einen Textvorschlag dar. Es soll jedoch jedem freigestellt, diesen zu ergänzen unter Berücksichtigung seiner ganz persönlichen Vorstellungen und Befürchtungen im Falle von :

  • totaler Abhängigkeit von anderen Personen im täglichen Leben,
  • unwiderruflichem Verlust geistiger Fähigkeiten und damit einhergehender Unmöglichkeit mit anderen Menschen zu kommunizieren (z.B. Alzheimer)
  • unerträglichen körperlichen Leiden,
  • nur noch künstlich zu erhaltenden Lebensfunktionen, etc. etc

ADMD-L glaubt, wenn jemand mittels einer solchen Patientenverfügung - vorgedruckt oder selbstverfasst – rechtzeitig seinen Willen kundtut, er den ihn betreuenden Personen (Angehörige, Aerzte, Pflegekräfte, etc) ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung stellt, nach seinem Willen zu handeln und ihre Entscheidungen zu treffen.

Es handelt sich demnach um ein sehr wichtiges Dokument für den Dialog mit Ihrer Familie und Ihren Aerzten. - Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder storniert werden.

Inhalt abgleichen
18, avenue Dr. Klein, L-5630 Mondorf-les-Bains Tel./fax: (+352) 26 59 04 82 e-mail: secretariat@admdl.lu